Der EU AI Act ist seit August 2024 in Kraft und entfaltet seine Wirkung stufenweise. Die nächste Stufe hat es in sich: Ab dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten aus Artikel 50 für Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, also auch für Unternehmen, die Tools wie ChatGPT oder Claude lediglich nutzen. Parallel hat die EU mit dem Digital Omnibus im Juni 2026 mehrere andere Fristen nach hinten geschoben. Der Stichtag für die Kennzeichnung bleibt davon unberührt, und genau deshalb lohnt sich der Blick auf die Details jetzt.
Was Artikel 50 ab dem 2. August 2026 verlangt
Artikel 50 regelt Situationen, in denen Menschen auf KI treffen, ohne es zwingend zu bemerken. Wer einen Chatbot im Kundenservice oder auf der Website einsetzt, muss Nutzer künftig darüber informieren, dass sie mit einer Maschine kommunizieren. Diese Information muss spätestens bei der ersten Interaktion erfolgen, gut sichtbar und in verständlicher Sprache. Eine Ausnahme gilt lediglich dann, wenn der KI-Einsatz für einen durchschnittlich informierten Nutzer offensichtlich ist.
Die zweite große Baustelle ist die Kennzeichnungspflicht für synthetische Inhalte. Anbieter von Systemen, die Audio, Bilder, Videos oder Texte erzeugen, müssen die Ergebnisse in maschinenlesbarer Form als KI-generiert markieren, etwa über Watermarking wie Googles SynthID oder über eingebettete C2PA-Metadaten, wie OpenAI sie in generierten Bildern nutzt. Betreiber von Deepfakes müssen zusätzlich sichtbar offenlegen, dass der Inhalt künstlich erzeugt oder manipuliert wurde. Den vollständigen Verordnungstext samt aller Ausnahmen findet Ihr bei EUR-Lex.
Wen die Pflichten treffen und was bei Verstößen droht
Der AI Act unterscheidet zwei Rollen: Anbieter entwickeln und vertreiben KI-Systeme, Betreiber setzen sie beruflich ein. Die Transparenzpflichten greifen bei beiden, weshalb sich auch der Mittelstand mit dem Thema befassen muss, wie die IHK betont. Wer Generative KI für Produktbilder, kurze Videoclips oder ganze Kampagnen einsetzt, gehört rechtlich zu den Betreibern und trägt eigene Pflichten. Bei KI-Texten, die die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren, verlangt die Verordnung eine Offenlegung, außer ein Mensch trägt nachweislich die redaktionelle Verantwortung.
Bei den Sanktionen langt Brüssel ordentlich hin: Verstöße gegen Artikel 50 können mit bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden, je nachdem, welcher Betrag höher ausfällt. Das ist eine Hausnummer. Für Eure tägliche Arbeit mit KI im Marketing heißt das: Prozesse dokumentieren, Zuständigkeiten festlegen und Kennzeichnungen von Anfang an mitdenken. Wer das sauber aufsetzt, macht aus der Pflicht ganz nebenbei ein Vertrauenssignal gegenüber Kunden und Geschäftspartnern.
Der Digital Omnibus verschiebt andere Fristen
Für zusätzliche Verwirrung sorgte zuletzt das Omnibus-Paket der EU, das im Juni 2026 verabschiedet wurde und mehrere Bausteine des AI Act zeitlich neu ordnet. Das Europäische Parlament stimmte am 16. Juni zu, der Rat folgte am 29. Juni, die Details zum Rechtsrahmen veröffentlicht die EU-Kommission. Verschoben wurden vor allem die Pflichten für Hochrisikosysteme, während Artikel 50 planmäßig wirksam wird. Hintergrund der Verschiebung sind fehlende technische Normen und die Sorge um die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen, woraus sich für Euch folgender Zeitplan ergibt:
- 2. August 2026: Die Transparenz- und Kennzeichnungspflichten nach Artikel 50 gelten für Anbieter und Betreiber verbindlich.
- 2. Dezember 2027: Die Pflichten für eigenständige Hochrisikosysteme nach Anhang III greifen, ursprünglich war hierfür der 2. August 2026 vorgesehen.
- 2. August 2028: KI in regulierten Produkten nach Anhang I folgt als letzte Stufe, der alte Stichtag lag im August 2027.

So macht Ihr Euer Unternehmen rechtzeitig fit
Klingt nach ordentlich Arbeit? Mit einem strukturierten Fahrplan bekommt Ihr die Anforderungen zügig in den Griff, und vieles davon gehört ohnehin zu einem professionellen KI-Einsatz. Je autonomer die Systeme werden, desto wichtiger wird das Fundament: Ein KI Agent übernimmt inzwischen ganze Arbeitsabläufe, und Modelle wie Claude Fable 5 erledigen Aufgaben, für die früher ganze Teams gebraucht wurden. Wer sich dabei Unterstützung holen möchte, kennt ja vielleicht eine Digitalagentur aus Düsseldorf, die sich mit KI ganz gut auskennt – diese fünf Schritte bringen Euch bis zum Stichtag in Position:
- KI-Inventur durchführen: Erfasst, welche Tools im Unternehmen laufen und ob Ihr jeweils als Anbieter oder als Betreiber agiert. Diese Rollenverteilung entscheidet darüber, welche Pflichten Euch konkret treffen.
- Chatbots nachrüsten: Ergänzt einen deutlichen Hinweis, dass Nutzer mit einer KI kommunizieren, am besten direkt beim Gesprächsstart. Ein kurzer Satz im ersten Dialogfenster erfüllt die Anforderung bereits.
- Kennzeichnung automatisieren: Prüft, ob Eure Generatoren maschinenlesbare Markierungen setzen, und ergänzt sichtbare Hinweise bei Deepfakes. Bei Tools ohne eingebaute Markierung solltet Ihr auf Alternativen umsteigen.
- Team schulen: Die Pflicht zur KI-Kompetenz ist im AI Act ausdrücklich verankert, regelmäßige Trainings zahlen direkt auf Eure Compliance ein.
- Dokumentation aufbauen: Haltet fest, wer welche Inhalte mit welchem Tool erstellt, das erleichtert jede spätere Prüfung enorm.
FAQs zum EU AI Act
Was regelt Artikel 50 des EU AI Act?
Artikel 50 enthält die Transparenzpflichten des EU AI Act. Er verpflichtet Anbieter und Betreiber, den Einsatz von KI offenzulegen, etwa bei Chatbots, KI-generierten Inhalten und Deepfakes. Die Regeln gelten ab dem 2. August 2026 verbindlich in der gesamten EU. Ziel ist, dass Menschen jederzeit erkennen können, wann sie mit KI interagieren oder KI-generierte Inhalte sehen.
Wen betreffen die Transparenzpflichten ab August 2026?
Betroffen sind Anbieter von KI-Systemen sowie Betreiber, also Unternehmen, die KI beruflich einsetzen. Damit fallen auch kleine und mittlere Unternehmen unter die Pflichten, sobald sie Chatbots betreiben oder Inhalte mit KI erstellen und veröffentlichen. Artikel 50 gilt dabei unabhängig von Umsatz und Unternehmensgröße, ausgenommen bleibt lediglich die rein private Nutzung.
Wie müssen Unternehmen synthetische Inhalte kennzeichnen?
KI-generierte Audio-, Bild-, Video- und Textinhalte müssen in maschinenlesbarer Form markiert werden, etwa durch Wasserzeichen oder Metadaten. Bei Deepfakes kommt eine sichtbare Offenlegung hinzu, damit Nutzer die künstliche Herkunft direkt erkennen. Die technische Markierung liegt in der Verantwortung des Anbieters des jeweiligen KI-Systems.
Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen den EU AI Act?
Bei Verstößen gegen die Transparenzpflichten drohen Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, welcher Wert höher ist. Maßgeblich ist Artikel 99 der Verordnung. Bei kleinen und mittleren Unternehmen gilt jeweils der niedrigere der beiden Beträge als Obergrenze.
Gilt die Kennzeichnungspflicht auch für Marketingtexte?
Eine sichtbare Offenlegung ist bei Texten vor allem dann Pflicht, wenn sie die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren und die redaktionelle Kontrolle allein bei der KI liegt. Bei Werbetexten, die ein Mensch prüft und verantwortet, genügt die maschinenlesbare Markierung durch den Anbieter des KI-Tools. Eine freiwillige Kennzeichnung könnt Ihr trotzdem einsetzen, viele Kunden honorieren diese Offenheit.











